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VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92 |
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- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
Denn wie das Bundesverfassungsgericht in der sogenannten Sasbach-Wyhl-Entscheidung (Beschl. v. 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 - NJW 1982, 2173 ff.) festgestellt hat, ist eine kommunale Gebietskörperschaft, wie die Klägerin, nicht Rechtsinhaberin des Grundrechts aus Art. 14 GG .Sie ist dabei ebensowenig "Sachwalter" grundrechtsgeschützter Privater wie im Falle ihres nichthoheitlichen Tätigwerdens, da grundsätzlich davon auszugehen ist, daß der Bürger selbst seine Grundrechte wahrnimmt und etwaige Verletzungen geltend macht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982, a.a.O., S. 2174).
Mit anderen Worten eine Gemeinde soll Eigentum gerade nicht zu dem Zweck innehaben, derentwegen es durch das Grundgesetz geschützt ist, nämlich dem Eigentümer als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privaten Interesse von Nutzen zu sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982 a.a.O. S. 2175).
- BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden
Auszug aus VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
Durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ist den Gemeinden grundsätzlich ein alle örtlichen Angelegenheiten umfassender Aufgabenbereich ("Allzuständigkeit", vgl. BVerfGE 1, 167, 175; 8, 122, 134) als auch die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE 17, 172, 181; 6, 19, 22) zuerkannt.Nicht aber sind den Gemeinden die Selbstverwaltungsrechte in ihren Einzelheiten verbürgt (BVerfGE 1, 167, 165).
Vielmehr sind Beschränkungen der Selbstverwaltung der Gemeinden mit Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG vereinbar, wenn sie deren Kernbereich ("Wesensgehaltstheorie") unangetastet lassen (BVerfGE 1, 167, 175, 178; 7, 358, 365).
- BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
Auszug aus VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
Ihr Eigentum ist deshalb verfassungsrechtlich nicht durch Art. 14 GG , sondern nur im Rahmen der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG geschützt, also insoweit, als es Gegenstand und Grundlage kommunaler Betätigung ist (BVerwG, Urt. v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 - BayVBl. 1995, 376, 378).
- BVerwG, 20.10.1994 - 7 KSt 5.94
Streitwertbestimmung bei Ansprüchen auf Rückübertragung des Eigentums nach dem …
Auszug aus VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
Dabei hat die Kammer das für die Bestimmung des Streitwertes maßgebliche Interesse der Klägerin an der begehrten Entscheidung des Gerichts nach dem Verkehrswert des streitgegenständlichen Grundstücks bemessen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.10.1994 - BVerwG 7 KSt 5.94 -). - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
Der Gesetzgeber darf dieses Recht nicht aufheben und die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten nicht den Staatsbehörden übertragen; ebensowenig ist er berechtigt, die Selbstverwaltung derart einzuschränken, daß sie innerlich ausgehöhlt wird, die Gelegenheit zu kraftvoller Betätigung verliert und nur noch ein Scheindasein führen kann (BVerfGE 22, 180, 204). - BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
Auszug aus VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
In einer solchermaßen grundrechtstypischen Gefährdungslage befindet sich eine kommunale Gebietskörperschaft, die selbst Träger öffentlicher Gewalt und insofern Teil des Staates ist (vgl. BVerfGE 21, 362, 370), indes nicht. - BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58
Volksbefragung Hessen
Auszug aus VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
Durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ist den Gemeinden grundsätzlich ein alle örtlichen Angelegenheiten umfassender Aufgabenbereich ("Allzuständigkeit", vgl. BVerfGE 1, 167, 175; 8, 122, 134) als auch die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE 17, 172, 181; 6, 19, 22) zuerkannt. - BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
Auszug aus VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
Da Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG , demzufolge der Rechtsweg gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt eröffnet ist, nicht selbst den sachlichen Bestand oder Inhalt einer als verletzt behaupteten subjektiven Rechtsstellung gewährleistet, sondern diese nach Maßgabe der Rechtsordnung im übrigen begründete Rechtsstellung gerade voraussetzt (vgl. BVerfGE 15, 275, 281), kann der Klägerin im übrigen auch allein unter Bezugnahme auf diese Verfassungsnorm nicht geholfen werden. - BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62
Freiburger Polizei
Auszug aus VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
Durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ist den Gemeinden grundsätzlich ein alle örtlichen Angelegenheiten umfassender Aufgabenbereich ("Allzuständigkeit", vgl. BVerfGE 1, 167, 175; 8, 122, 134) als auch die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE 17, 172, 181; 6, 19, 22) zuerkannt. - BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93
Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß - …
Auszug aus VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
§ 4 Abs. 2 Satz 1 VermG , der einen Restitutionsausschluß wegen redlichen Erwerbs vorsieht und gegenüber privaten Verfügungsberechtigten zweifellos drittschützende Wirkung entfaltet, vermag die Klagebefugnis schon deshalb nicht zu begründen, weil die Klägerin weder eine natürliche Person noch eine Religionsgemeinschaft oder gemeinnützige Stiftung ist und damit nicht zu dem durch diese Vorschrift begünstigten Personenkreis gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1994 - 7 C 38/93 - VIZ 1995, 34 ). - BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
Rechtsweg für Unterlassungsansprüche gegen den Verfügungsberechtigten während des …
- BVerfG, 13.11.1956 - 1 BvR 513/56
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvL 25/56
Wesensgehaltsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG - Bestimmung "oberster …
- VG Meiningen, 22.02.1994 - 5 K 341/92